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   BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 34/79   

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BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 34/79 (https://dejure.org/1983,1833)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.1983 - 1 BvL 34/79 (https://dejure.org/1983,1833)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1983 - 1 BvL 34/79 (https://dejure.org/1983,1833)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung auf Familiengerichte - Berechnung - Verfassungsmäßigkeit

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 64, 175
  • NJW 1983, 2812
  • MDR 1983, 813
  • Rpfleger 1983, 311
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BVerfG, 08.02.2001 - 2 BvF 1/00

    Wahlprüfung Hessen

    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als Rechtsprechung im Sinne von Art. 92 GG anzusehen ist, hängt wesentlich von verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie von traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierungen ab (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 64, 175 ; 76, 100 ).
  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 64, 175 ).
  • BVerfG, 25.10.1994 - 1 BvR 1197/93

    Sozialhilfe zur Ermöglichung des Umgangsrechts

    Die Verfassungsbeschwerde ist im Hinblick auf die verfassungsgerichtliche Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 31, 194; 55, 171 [BVerfG 05.11.1980 - 1 BvR 290/78]; 64, 180) [BVerfG 31.05.1983 - 1 BvL 34/79]im Sinne des § 93 c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG offensichtlich begründet.
  • SG München, 25.06.2020 - S 12 KR 1865/18

    Abrechnung neurologischer Komplexbehandlung

    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als Rechtsprechung i.S. von Art. 92 GG anzusehen ist, hängt wesentlich von verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie den traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierungen ab (vgl. BVerfGE 22, 49 [76ff.] = NJW 1967, 1219; BVerfGE 64, 175 [179] = NJW 1983, 2812; BVerfGE 76, 100 [106] = NJW 1988, 405).
  • BVerfG, 18.02.1993 - 1 BvR 692/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Verfahren zur Regelung des

    Können sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen, haben die Gerichte eine Entscheidung zu treffen, die sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger berücksichtigt (vgl. BVerfGE 31, 194 [BVerfG 15.06.1971 - 1 BvR 192/70]; 64, 180 [BVerfG 31.05.1983 - 1 BvL 34/79]).
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als "Rechtsprechung" anzusehen ist, hängt wesentlich von der verfassungsrechtlichen, traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierung ab (BVerfGE 22, 49 [76 ff.]; 64, 175 [179]).

    Der Gesetzgeber ist nicht gehindert, Aufgaben, die nicht ohne weiteres zu den regelmäßigen und typischen Aufgaben der Gerichte gehören, dem Richter anzuvertrauen, sofern das Grundgesetz deren Wahrnehmung nicht einer anderen Gewalt vorbehält (BVerfGE 64, 175 (179); speziell für die freiwillige Gerichtsbarkeit BVerfGE 21, 139 [144]).

  • BVerfG, 25.02.2003 - 2 BvR 281/00

    Tätigkeit der technischen Mitglieder des Deutschen Patent- und Markenamtes keine

    Den Verfassungsbeschwerden kommt keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu, weil insbesondere die Frage der Abgrenzung der Rechtsprechung von der Verwaltung durch das Bundesverfassungsgericht geklärt ist (vgl. BVerfGE 22, 49 ; 64, 175 ; 76, 100 ; 103, 111 ).
  • SG München, 15.07.2020 - S 12 KR 1865/18

    Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit des § 301 Abs. 2 S. 4 SGB V

    Ob die Wahrnehmung einer Aufgabe als Rechtsprechung i.S. von Art. 92 GG anzusehen ist, hängt wesentlich von verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie den traditionellen oder durch den Gesetzgeber vorgenommenen Qualifizierungen ab (vgl. BVerfGE 22, 49 [76ff.] = NJW 1967, 1219; BVerfGE 64, 175 [179] = NJW 1983, 2812; BVerfGE 76, 100 [106] = NJW 1988, 405).
  • BVerfG, 01.09.2009 - 2 BvL 10/07

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage der Vereinbarkeit von § 201 Abs 2 S 11 bis S

    Es fehlt bereits an jeder Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Möglichkeiten und Grenzen der Zuweisung von Aufgaben an die Gerichte (vgl. nur BVerfGE 9, 89 ; 21, 139 ; 64, 175 ; 76, 100 ).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 5/88

    Anwendung des § 83a Abs. 4 S. 1 AVG bei nachträglich eingetretener

    Die Übertragung der Durchführung des Versorgungsausgleichs einschließlich der damit verbundenen Bewertungen und Berechnungen auf die FamGe (§ 621 Abs. 1 Nr. 6 ZPO) ist mit dem GG vereinbar (BVerfGE 64, 175 ff = SozR 1750 § 621 Nr. 1).
  • VerfGH Berlin, 27.01.1999 - VerfGH 89/98

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch Disziplinarmaßnahmen (hier:

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